BIG-Digital (Digitaler Innovationsgutschein Brandenburg)
BIG-Digital (Digitaler Innovationsgutschein Brandenburg)
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Das Modul BIG-Digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg bei der Entwicklung und Umsetzung digitaler Innovationsprojekte. Ziel ist es, digitale Technologien strategisch einzusetzen und neue oder deutlich verbesserte digitale Lösungen im Unternehmen zu realisieren.
Fördergegenstand
Gefördert werden insbesondere:
- Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter digitaler Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle
- Digitalisierung und Automatisierung von betrieblichen Prozessen (z. B. Produktion, Logistik, Vertrieb, Service)
- Entwicklung und Einführung datenbasierter Anwendungen, Plattformen oder Softwarelösungen
- Einsatz innovativer digitaler Technologien (z. B. KI-Anwendungen, Datenanalyse, digitale Schnittstellen, neue IT-Architekturen)
- Externe Entwicklungs-, Programmier-, Konzeptions- und Beratungsleistungen mit Innovationscharakter
Art der Förderung
- Zuschuss (nicht rückzahlbar)
- Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe
Förderquote und Förderhöhe
- Förderquote: bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- Maximaler Zuschuss: bis zu 50.000 € (modulabhängig gemäß aktueller Richtlinie)
Projektlaufzeit
- In der Regel bis zu 12 Monate
- Verlängerungen im Ausnahmefall möglich
Antragsberechtigte
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Gewerbliche Wirtschaft und Handwerksbetriebe
- Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
Wesentliche Voraussetzungen
- Das Vorhaben muss einen klaren Innovationsgehalt aufweisen (keine reine Standard-IT oder Ersatzbeschaffung)
- Projekt darf erst nach Antragstellung bei der ILB begonnen werden
- Verpflichtende fachliche Erstberatung (z. B. über die WFBB)
- Keine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Programmen für dasselbe Vorhaben
Typische Ausschlüsse
- Reine Standardsoftware ohne Anpassung oder Innovationsleistung
- Laufende Betriebskosten und Wartungsverträge
- Ersatzinvestitionen ohne Innovationsmehrwert
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden:
- Projekte, die vor Antragstellung begonnen worden sind,
- Projekte, mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 5.000 EUR und
- Projekte, deren Ergebnisse nicht der brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens zugutekommen.
Nicht gefördert werden zudem:
- die in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2021/1058 aufgeführten Tätigkeiten,
- Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebsstätte zugeordnet werden können,
- Grundstücke, Tiere, Fahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben,
- gebrauchte Wirtschaftsgüter,
- Investitionen, die der Reparatur oder Ersatzbeschaffung dienen,
- aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hiervon sind Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware,
- Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme,
- Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht,
- Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server,
- Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie Contentpflege betreffen,
- Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten,
- Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen und
- Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen
Unsere Leistungen
Erstellung von Unterlagen und Kommunikation: Vor der Förderung: Abklärung benötigter Unterlagen
Erstellung des Fördergeldantrages
Während der Beantragung: Kommunikation mit den Behörden, Beschaffung ggf. weiterer notwendiger Unterlagen
Abrechnung
Das Honorar ist auch dann fällig, wenn die Förderung ggf. nicht zustande kommt, da dann der Antrag bereits erstellt, die Abstimmung und die Einreichung erfolgt ist.
Wir gehen davon aus, dass pro Antrag 1 Thema/Angebot eingereicht wird. Weitere Themen/ Angebote können gerne eingereicht werden; der Mehraufwand für die Fördergeld-Argumentation und -Dokumentation würden wir gesondert mit EUR 149/Std. nach Rücksprache mit dem Kunden veranschlagen.
Zeitplanung
Ab Beauftragung und Anlieferung des zu fördernden Angebotes und weiteren benötigten Informationen ist die Fördergeld-Beantragung innerhalb weniger Wochen geplant.
Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.
Allgemeines
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei www.fördergeld.org/agb
