Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)
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Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung, mit einem Höchstfördersatz von 50%, als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Höhe und Dauer der Vorhaben ist folgendermaßen begrenzt:
- Beratung: 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
- Implementierung: zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss
- Schulung: 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie, wenn Sie zu der folgenden Gruppe gehören:
- KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:
- Beratungsprojekte zur Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale zur Digitalisierung des Unternehmens.
-
Digitalisierungsprojekte:
- zur Verbesserung von Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens im Bereich Arbeitsabläufe oder Geschäftsbeziehungen (Organisationsinnovation) und
- zur Einführung bzw. Verbesserung von Methoden für die Produktion oder für die Erbringung von Leistungen (Prozessinnovation).
- Schulungsprojekte zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt.
Es sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
-
Beratungsprojekte
- projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
-
Implementierungsprojekte
- projektbezogene Personalausgaben (Arbeitnehmerbrutto zuzüglich 15 % davon zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung)
- projektbezogenene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden
- projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte
- indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben
-
Schulungsprojekt
- projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden:
- Projekte, die vor Antragstellung begonnen worden sind,
- Projekte, mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 5.000 EUR und
- Projekte, deren Ergebnisse nicht der brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens zugutekommen.
Nicht gefördert werden zudem:
- die in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2021/1058 aufgeführten Tätigkeiten,
- Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebsstätte zugeordnet werden können,
- Grundstücke, Tiere, Fahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben,
- gebrauchte Wirtschaftsgüter,
- Investitionen, die der Reparatur oder Ersatzbeschaffung dienen,
- aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hiervon sind Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware,
- Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme,
- Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht,
- Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server,
- Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie Contentpflege betreffen,
- Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten,
- Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen und
- Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen
Unsere Leistungen
Erstellung von Unterlagen und Kommunikation: Vor der Förderung: Abklärung benötigter Unterlagen
Erstellung des Fördergeldantrages
Während der Beantragung: Kommunikation mit den Behörden, Beschaffung ggf. weiterer notwendiger Unterlagen
Abrechnung
Das Honorar ist auch dann fällig, wenn die Förderung ggf. nicht zustande kommt, da dann der Antrag bereits erstellt wurde.
Wir gehen davon aus, dass pro Antrag 1 Thema/Angebot eingereicht wird. Weitere Themen/ Angebote können gerne eingereicht werden; der Mehraufwand für die Fördergeld-Argumentation und -Dokumentation würden wir gesondert mit EUR 149/Std. nach Rücksprache mit dem Kunden veranschlagen.
Zeitplanung
Ab Beauftragung und Anlieferung des zu fördernden Angebotes und weiteren benötigten Informationen ist die Fördergeld-Beantragung innerhalb weniger Wochen geplant.
Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.
Allgemeines
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei studio9.de/agb
