Antrag Regionalförderung (GRW) - Wirtschaftsförderung
Antrag Regionalförderung (GRW) - Wirtschaftsförderung
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In ausgewählten Regionen kann die Regionalförderung GRW (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaft) beschafft werden.
Gefördert werden die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern. Auch Maßnahmen zur Digitalisierung werden gefördert.
Konkret werden z.B. Investitionen in Gebäude-Neubauten; Gebäude-Erweiterungen; Solaranlagen; Büroausstattung; Digitalisierung; Website etc. bezuschusst
Ziel ist u.a. die mittel- bis langfristige Schaffung weiterer Arbeitsplätze
Höhe der Zuwendung
| Unternehmensgröße | Max. Zuschuss |
|---|---|
| Kleine Unternehmen | bis 30 % |
| Mittlere Unternehmen | bis 20 % |
| Große Unternehmen | bis 10 % |
Verfügbar in den Bundesländern:
Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Unsere Leistungen
- Klärung der Förder-Voraussetzungen vorab
- Erstellung eines mehrseitigen Förderantrages inkl. Argumentation warum die Förderung bewilligt werden sollte
- Mehrere Abstimmungsrunden mit dem Kunden zur Zusammenstellung der benötigten Unterlagen
- Behörden-Kommunikation
- Kommunikative Begleitung des Fördervorhabens
- Optional: Erstellung von Zwischenabrufen (Teilauszahlungen); siehe weiter unten
- Enthalten: Erstellung des Verwendungsnachweises nach Projektabschluss, der zur Auszahlung führt
Wir gehen davon aus, dass max. 10 Themen mit dem Antrag eingereicht werden; es ist möglich weitere Themen einzureichen; den Mehraufwand für die zusätzliche Argumentation und Dokumentation würden wir mit EUR 149/Std. gesondert und nach Bestätigung durch Sie veranschlagt.
Das nachfolgende Mindest-Honorar ist auch dann fällig, wenn die Förderung ggf. nicht zustande kommt, da dann der Antrag bereits erstellt wurde.
Überwiegend erfolgsbasierte Bezahlung
90% der Erstattung erhält der Kunde; 10% erhält "Budet-Verdoppler" für die Antrags-Erstellung und Enreichung; von den 10% werden EUR 2.980,-- als Ernsthaftigkeitspauschale/ Anzahlung/ Minimalhonorar vorab veranschlagt; diese sind Teil der 10% Honoraranteil (werden verrechnet) wenn die Förderung bewilligt wird
Falls die Förderung wieder erwartend nicht bewilligt werden sollte wären die EUR 2.980,-- als "Minimal-Honorar" investiert
Kalkulationsbeispiel
Unternehmen mit weniger als 10 MA im Fördergebiet (Region mit Handlungsbedarf)
Geplante Investition: ca. EUR 1 Mio.
Abzüglich Förderung GRW: minus ca. EUR 200.000,-- (20%)
Zuzüglich EUR 20.000,-- Kosten für die Fördergeld-Beschaffung (10% von EUR 200.000,--)
Ihre verbleibende Investition: ca. EUR 820.000,--
Ihre Ersparnis: EUR 180.000,--
Zwischenabrufe der Fördergeld-Auszahlungen sind möglich, sind aber ein separates Projekt, da die Anzahl der gewünschten Zwischenabrufe noch festzulegen sind. Ist meistens eine Sache von wenigen Std., die gesondert mit EUR 149/Std. veranschlagt werden.
Die Erstellung des Verwendungsnachweis nach der Förderung, der zur Schlussauszahlung des Fördergeldes führt, ist enthalten.
Zeitplanung
Ab Beauftragung und Bereitstellung der zu fördernden Angebote ist die Beantragung innerhalb weniger Wochen geplant.
Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.
Die Durchführungszeit von GRW-geförderten Projekten ist festlegbar und wird meinst zwischen 2 und 3 Jahren festgelegt.
Allgemeines
Zahlungsplan: Anzahlung bei Beauftragung; wird später mit unserem Honorar-Anteil 10% verrechnet; Restzahlung bei Fördergeld-Bescheid
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei www.fördergeld.org/agb
