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Barrierefreiheit Förderung Website für gemeinnützige Vereine und Organisationen

Barrierefreiheit Förderung Website für gemeinnützige Vereine und Organisationen

Normaler Preis €590,00 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €590,00 EUR
Sale Ausverkauft

Was gefördert wird


Gefördert wird die barrierefreie Gestaltung von Webseiten (digitale Barrierefreiheit) oder technische Unterstützung wie Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit).
Auch Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können (bauliche Barrierefreiheit) werden gefördert.
Sensibilisierung: Gefördert werden auch Projekte, die Barrieren im Kopf abbauen und Bewusstsein dafür schaffen, dass Barrierefreiheit die Voraussetzung für Teilhabe ist.


Höhe der Förderung

max. 100% der förderfähigen Kosten = max. 5.000 Euro

Laufzeit

Laufzeit bis 1 Jahr

Finanzierung

Bei Kosten bis zu 5.000 Euro kein eigenes Geld notwendig


Anforderungen

  • Nur für als gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Einrichtungen
  • Pro Projekt-Partner wird nur ein Projekt pro Jahr bewilligt. Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können jedoch für jede dieser Einrichtungen oder Dienste eine Projektförderung beantragen. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs.
  • Die Gesamtinvestition beträgt maximal 15.000 Euro.
  • Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.
  • Bauliche Barrierefreiheit: Abhängig vom Vorhaben gilt DIN 18040-1 oder DIN 18040-2

Förderfähige Kosten

  • Kosten zur Herstellung medialer Barrierefreiheit
  • Kosten zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit
  • Kosten zur Herstellung sprachlicher Barrierefreiheit

Förderzeitraum

12 Monate maximal

Förderhöhe

Bis zu 100,00 % (max. 5.000,00 €)

Eigenmittel

Es sind keine Eigenmittel erforderlich

Unsere Leistungen:

Erstellung von Unterlagen und Kommunikation:

  • Vor der Förderung: Abklärung benötigter Unterlagen
  • Erstellung des Fördergeldantrages
  • Einreichung des Fördergeldantrages
  • Während der Beantragung: Kommunikation mit den Behörden, Beschaffung ggf. weiterer notwendiger Unterlagen

Das Honorar ist auch dann fällig, wenn die Förderung ggf. nicht zustande kommt, da dann der Antrag bereits erstellt wurde.

Wir gehen davon aus, dass pro Antrag 1 Thema, dass mehrere Angebote umfassen kann, eingereicht wird. Weitere Themen/ Angebote können gerne eingereicht werden; der Mehraufwand für die Fördergeld-Argumentation und -Dokumentation würden wir gesondert mit EUR 149/Std. nach Rücksprache mit dem Kunden veranschlagen.

Der Verwendungsnachweis nach der Förderung ist ein separates Projekt, da nicht klar ist, was sich alles im Projektverlauf ändert und z.B. wie viele Rechnungen eingereicht werden sollen etc. Ist meisstens eine Sache von wenigen Std., die gesondert mit EUR 149/Std. veranschlagt werden.

Zeitplanung

Ab Beauftragung und Anlieferung der zu fördernden Angebote und weiteren benötigten Informationen ist die Fördergeld-Beantragung innerhalb weniger Tage geplant. Vor der Einreichung benötigen wird mind. 1 Woche zur Abstimmung von Details. Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.

Allgemeines

Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei www.fördergeld.org/agb

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