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Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz

Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz

Normaler Preis €1.490,00
Normaler Preis Verkaufspreis €1.490,00
Sale Ausverkauft
  • Zuschuss zu den Beratungskosten bis max. EUR 10.000,-- pro Unternehmen
  • max. 500 Euro pro Tagewerk
  • Für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie bei Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen 
  • Für Fragen der strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technologieorientierten Unternehmensführung sowie Produkt- und Kommunikationsdesign wie auch Beratungen im Rahmen einer Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder Unternehmensübergabe 
  • (geplanter) Sitz der Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.

Kein Risiko: 100% Geld-Zurück-Garantie, falls die Förderung nicht bewilligt werden sollte


Was gefördert wird

Förderfähig sind nach Nr. 3.1 die Kosten für die Inanspruchnahme externer betrieblicher Beratungsleistungen in den Bereichen

a) Betriebswirtschaft, Organisation, Strategie
b) Digitalisierung, Künstliche Intelligenz
c) Produkt- und Kommunikationsdesign
d) Wissens- und Technologietransfer, Innovation
e) Existenzgründung
f) Unternehmensübernahme

Die Beratungen sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereiten, konkrete Verbesserungsvorschläge entwickeln sowie zusammen damit Anleitungen zu ihrer Umsetzung in der Betriebspraxis geben. Sie sollen Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung eines beabsichtigten Vorhabens geben.

Wer wird gefördert

Zuwendungsempfänger für Beratungen nach Nr. 3.1 Buchst. a) bis d) sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Zuwendungsempfänger für Beratungen nach Nr. 3.1 Buchst. e) und f) sind natürliche Personen vor Gründung einer selbstständigen Vollexistenz (Existenzgründung) oder vor Übernahme eines bestehenden Betriebs (Unternehmensübernahme). Sind an der Gründung eines Unternehmens mehrere Personen beteiligt, so kann die Förderung nur für eine Beratung gewährt werden. Die (geplante) Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.

Wie wird gefördert

  • Nicht zurückzahlbare Zuwendung als Anteilsfinanzierung der gestellten Rechnung der Beratungskosten.
  • Die Zuwendung beträgt bis zu 50 v. H. der förderfähigen Ausgaben (ohne Fahrtkosten und Auslagen) der in Rechnung gestellten Beratungskosten, entsprechend maximal 500 Euro pro Tagewerk. 
  • Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten)
  • Die maximale Anzahl an zuwendungsfähigen Tagewerken je (zu gründendem) Unternehmen beträgt 20 Tagewerken á EUR 500,-- = EUR 10.000,-- innerhalb von 4 Kalenderjahren
    • Beratungen im Bereich Produkt- und Kommunikationsdesign (s. VV Nr. 3.1 c)) können dabei mit bis zu 3 Tagewerken geltend gemacht werden
    • Beratungen im Bereich Existenzgründung und Unternehmensübernahme (s. VV Nr. 3.1 e) und f)) können mit bis zu 5 Tagewerken geltend gemacht werden

 

Unsere Leistungen:

  1. Beratung bzgl. der Förderfähigkeit

  2. Sichtung des angelieferten Beratervertrages und Abgabe einer Auskunft zur Förderfähigkeit

  3. Erstellung von Unterlagen und Kommunikation:
    Vor der Förderung: Abklärung benötigter Unterlagen

  4. Erstellung des Fördergeldantrages

  5. Einholung ggf. Förderempfehlung der Kammer
  6. Abstimmung des Fördergeldantrages mit Ihnen inkl. einer enthaltenen Korrekturphase

  7. Während der Beantragung: Kommunikation mit den Behörden, Beschaffung ggf. weiterer notwendiger Unterlagen

  8. Einreichung des Fördergeldantrages
    Wir reichen Ihren vorbereiteten Antrag digital ein

Der Verwendungsnachweis nach Projektabschluss ist ein separates Projekt, da bei Antrags-Erstellung nicht bekannt ist, was sich im Projektverlauf alles ändert und z.B. wie viele Rechnungen es sein werden etc. Ist meistens eine Sache von wenigen Std. (2-3 Std.) diesen zu erstellen, diese werden gesondert mit EUR 149/Std. veranschlagt.

Zeitplanung

Geförderte Projekte dürfen erst nach Förderbewilligung starten
Ab Beauftragung und Anlieferung des zu fördernden Beratervertrages und weiteren benötigten Informationen ist die Fördergeld-Beantragung innerhalb weniger Tage geplant. Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.

Allgemeines

Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei www.fördergeld.org/agb

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