Das Ziel des Förderprogramms ist die Förderung innovativer Digitalisierungsprojekte, die sich durch ihre innovative Ausrichtung auszeichnen und anderen Unternehmen als Beispiel dienen könnten.
Zur Beurteilung des innovativen Charakters eines Projektes blicken wir nicht nur auf eine Branche, vielmehr betrachten wir die allgemeine Verbreitung von vergleichbaren digitalen Systemen und wie lange diese Systeme bereits eingesetzt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist eine bereits fortgeschrittene Digitalisierung im Betrieb, auf der mit dem innovativen Digitalisierungsvorhaben, gefördert durch den Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ, aufgesetzt werden kann.
Investitionen, die lediglich dazu dienen, den aktuellen, bereits verbreiteten Stand der Digitalisierung zu erreichen, sind dabei nicht innovativ und daher mit dem neuen Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ grundsätzlich nicht förderfähig.
Förderleistungen
- Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen
- Förderhöhe mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro
Was gefördert wird
- 1. Investitionsvorhaben in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
- 2. Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT- Sicherheit - nur in Kombination mit Pos. 1
Das wird nicht gefördert
- Anschaffungen einer IKT-Grundausstattung
- Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen, IKT Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware), Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software sowie Kosten des laufenden Betriebs
- Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen, wenn sie nicht zu einem deutlichen Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen führen und keinen hohen Innovationsgehalt aufweisen oder nicht zur Verbesserung der IT-Sicherheit führen