Verwendungsnachweis und Einreichung nach einer Digitalisierungs-Förderung
Verwendungsnachweis und Einreichung nach einer Digitalisierungs-Förderung
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Wir erstellen den Verwendungsnachweis nach einem geförderten Projekt das die Auszahlung des Fördergeldes an den Kunden auslöst
Der Verwendungsnachweis ist einen Gegenüberstellung was in dem Projekt geplant wurde und was tatsächlich gemacht wurde.
Hier sind begründete Anpassungen möglich (z.B. der Wechsel eines Sub-Dienstleisters)
Die nachträgliche Erhöhung der Fördersumme ist in der Regel NICHT möglich.
Die bezahlten Rechnungen und die Buchungsbelege reicht man zusammen mit dem Verwendungsnachweis ein.
Wir gehen davon aus, dass max. 1-3 Rechnungen und 1-3 Zahlungsbestätigungen einzureichen sind. Weitere Rechnungen und Zahlungsbestätigungen können gerne eingereicht werden; den Mehraufwand veranschlagen wir mit EUR 149/Std.
Vor der Einreichung des Verwendungsnachweises wird dieser noch einmal mit dem Kunden abgestimmt.
Wir reichen den Verwendungsnachweis bei der Behörde ein.
Diese Position kann nur für Digitalisierungsförderungen, nicht für Innovationsförderungen, verwendet werden.
Allgemeines
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei www.fördergeld.org/agb
