Antrag "Innovationsfinanzierung" mit Tilgungszuschuss Baden-Württemberg
Antrag "Innovationsfinanzierung" mit Tilgungszuschuss Baden-Württemberg
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Kleine und mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen können mit der Innovationsfinanzierung ihre Aufwendungen für Entwicklung, Produktionsaufbau und Vermarktung von neuen oder verbesserten Produkten, Dienstleistungen, Prozessen oder Geschäftsmodellen finanzieren.
Das können Sie finanzieren:
- Routinemäßige Verbesserungen von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
- Markteinführung und Vermarktung einer Innovation, die vom Unternehmen selbst oder im seinem Auftrag entwickelt worden ist
- Kapitalbedarf eines innovativen Unternehmen, unabhängig von einem konkreten Entwicklungsprojekt
- Investitionen und Betriebsmittelbedarf
- Entwicklung von neuen oder wesentlich verbesserten Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen (Förderstufe 2a)
- Folgeinvestitionen zur Umsetzung einer Innovation, die im Unternehmen selbst oder im Auftrag des Unternehmens entwickelt worden ist (Förderstufe 2b)
- Entwicklung und Einführung eines neuen, innovativen Geschäftsmodells (Förderstufe 2c)
- Projektbezogener Entwicklungsaufwand (Stufe 2a), Investitionen (Stufe 2b) oder beides (Stufe 2c)
- Große LevelUp-Projekte zur Entwicklung von Innovationen, wenn Projektkosten sowie Darlehensbetrag über 5 % des letzten Jahresumsatzes des Unternehmens ausmachen. (Förderstufe 3a)
- Entwicklung einer KI -Anwendung (KI-Innovation) (Förderstufe 3b)
- Entwicklung von neuen oder wesentlich verbesserten Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen, wenn dabei überwiegend KI-basierte Entwicklungsmethoden eingesetzt werden (KI-Innovation) (Förderstufe 3b)
- Folgeinvestitionen zur Umsetzung einer KI-Innovation, die im Unternehmen selbst oder im Auftrag des Unternehmens entwickelt worden ist (Förderstufe 3c)
-
Projektbezogener Entwicklungsaufwand (Stufe 3a und 3b), Investitionen (Stufe 3c)
Das können Sie nicht finanzieren:
- Vorhaben mit einem Kostenvolumen von unter 10.000 € und über 25 Mio. €.
- Vorhaben ohne aktuellen oder früheren Entwicklungsaufwand
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
-
Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
-
Sie sind am Standort Baden-Württemberg aktiv.
-
Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres Unternehmen (KMU ) im Sinne der EU -Definition.
-
Oder: Ihr Unternehmen gilt als größeres Unternehmen, befindet sich aber mehrheitlich im Privatbesitz und hat einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €
Nachfolgendes bietet hnen die L-Bank an:
- Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss | ggf. auch ERP -Förderzuschuss der KfW
- Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. €
- Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2
- Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
- Bereitstellungszinsen Förderstufe 1: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
- Bereitstellungszinsen Förderstufen 2 und 3: keine
- Sondertilgung Förderstufe 1: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
- Sondertilgung Förderstufen 2 und 3: in den ersten 3 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen. Weitere Informationen siehe unten bei „Häufige Fragen“
- Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads.
Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss
Max. Tilgungszuschuss: 2% der finanzierten Summe von der L-Bank und 5% von der KfW
Beispiel: Bei einer Finanzierung von € 100.000,-- in Förderstufe 3 (High-End-Innovation) sind das € 7.000,-- Tilgungszuschuss
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Die Höhe der Tilgungszuschüsse kann schwanken. Informieren Sie sich in der Konditionenübersicht über die jeweils aktuellen Werte.
Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit (Stand: 01.07.2025):
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
2,0 % des Darlehensbetrags in den Förderstufen 2c, 3b und 3c
1,0 % des Darlehensbetrags in den Förderstufen 2a, 2b und 3a
0,0 % des Darlehensbetrags in Förderstufe 1
Für größere Unternehmen (Nicht-KMU/GU )
0,0 % des Darlehensbetrags in allen Förderstufen
Zusätzliche Förderung der KfW: ERP-Förderzuschuss
Sie können als Ergänzung zu unserem Darlehen (auch mit Tilgungszuschuss) den ERP-Förderzuschuss der KfW beantragen. Die KfW zahlt den Zuschuss direkt an Sie aus. Die KfW gewährt den ERP-Förderzuschuss in den Förderstufen 2 und 3. Die aktuelle Höhe des ERP-Förderzuschusses ist auf www.kfw.de/513-konditionen veröffentlicht.
Zusätzliche Konditionenvariante: beihilfefreie Zinsen
Die L-Bank bietet für alle Förderstufen außer der Förderstufe 3a eine Konditionenvariante mit beihilfefreien Konditionen an. Für KMU und größere Unternehmen (GU) sowie für alle Förderstufen gelten jeweils die gleichen Zinssätze.
Wir steuern die Zinssätze so, dass in den Darlehen nie eine Beihilfe im Sinne der EU enthalten ist. Damit unterliegen diese Darlehen nicht den spezifischen Regelungen des EU-Beihilferechts und sind flexibler einsetzbar. Ein Tilgungszuschuss ist in diesen Varianten ausgeschlossen. Er stellt immer eine Beihilfe dar.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Die Bürgschaftsprovision orientiert sich dabei an den RGZS -Klassen des Förderdarlehens. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Innovationsfinanzierung 4.0 bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 an. Mit ihrer InvestEU-Kombi-Bürgschaft 70bietet die L-Bank auch eine höhere Kombi-Bürgschaft an.
Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis 2 Mio. € zuständig, die L‑Bank für höhere Beträge.
Mehr Infos bei Innovationsfinanzierung L-Bank
Unsere Leistungen:
Erstellung von Unterlagen und Kommunikation:
Vor der Förderung:
- Beratung und Abklärung der Rahmenbedingungen
- Checkliste benötigte Unterlagen
- Anlegen eines Accounts im Fördergeld-Portal
- Erstellung des Finanzierungsantrages
- Absprachen mit den finanzierenden Banken
Während der Beantragung: Kommunikation mit den Banken, Beschaffung ggf. weiterer notwendiger Unterlagen
Wir gehen davon aus, dass 1 Thema/Projekt (kann aus mehreren Angeboten bestehen) mit dem Antrag eingereicht wird; gerne reichen wir weitere Themen ein; der damit verbundene Mehraufwand für die Argumentation und Abwicklung würden wir nach Rücksprache mit Ihnen gesondert mit EUR 149/Std. veranschlagen
Zeitplanung
Ab Beauftragung und Anlieferung des zu finanzierenden Angebots ist die Antragstellung innerhalb weniger Wochen geplant.
Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.
Da die Finanzierung durch Banken erfolgt rechnen Sie wenige Wochen für die Prüfung und Freigabe der Finanzierung ein.
Allgemeines
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei
www.fördergeld.org/agb
