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Fördergeld-Antrag "Digitalbonus Thüringen"

Fördergeld-Antrag "Digitalbonus Thüringen"

Normaler Preis €1.490,00 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €1.490,00 EUR
Sale Ausverkauft

Förderung bis max. EUR 15.000,-- bei EUR 30.000,-- Investition (50%-Förderung)

Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für Hard- und Software einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister.

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:

1. Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen, insbesondere:

  • Intelligente Vernetzung der Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) und Produktionssysteme, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung
  • Einführung von Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) oder Manufacturing Execution Systemen (MES)
  • Implementierung von Dokumenten-Management-Systemen (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen
  • Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme
  • Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES
  • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)
  • Integration spezieller mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
  • Einführung digitaler Abbilder/ Duplikate (z. B. digitale Zwillinge)
  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck
  • Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen
  • Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement)

2. Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere:

  • Einführung datenbasierter Dienstleistungen (z. B. predictive-maintenance-Anwendungen wie Fernwartung)
  • Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
  • Integration von Automatisierungssoftware zur Optimierung von Geschäftsprozessen
  • 3D-Visualisierungen von Messeständen
  • Einführung von Marktforschungstools zur Analyse von Kundenbedürfnissen und Markttrends
  • Einführung von digitalen Systemen für Webshops, Click&Collect, Delivery inkl. der damit im Zusammenhang stehenden Online-Marketingmaßnahmen
  • Anwendung von (digitalen) Standards und Normen
  • Implementierung von Social-Media-Tools für Contentplanung, -analyse und -monitorin

3. Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit, insbesondere:

  • Einführung von Technologien zur effizienten Speicherung, Verwaltung und Organisation von Daten (z.B. Server- und Netzwerktechnik)
  • Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien
  • Maßnahmen zur Absicherung von Unternehmensdaten und -systemen vor Bedrohungen und Cyberangriffen (z.B. Backupsysteme, Firewall usw.

Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informations-/Datensicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.

Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

 WER WIRD GEFÖRDERT/ WER NICHT

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes, des Baugewerbes, des Handwerks, des Handels, des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.

Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinie gehören insbesondere die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer. Zu den kreativwirtschaftlichen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinie gehören die Freien Kulturberufe sowie die Freien Medien-, Informations- und Kommunikationsberufe.

Folgende Bereiche und Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten gem. „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Nebenerwerbsunternehmen
  • Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand (Beteiligung ab 25 Prozent)
  • Unternehmen, an deren Förderung kein öffentliches Interesse besteht
  • eingetragene Vereine, auch wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten
  • Bauträger*innen
  • Flughafeninfrastruktur
  • Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung
  • Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und der Aquakultur sowie des Bergbaus
  • Unternehmen des verarbeitenden Ernährungsgewerbes soweit bei der Herstellung / Verarbeitung Produkte entstehen, die Bestandteil von Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind.
    Ausnahme: Unternehmen des Fleischerhandwerkes sind förderfähig (Ausgaben in die Schlachtung werden jedoch nicht gefördert)
  • Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
  • Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
  • rechts- und wirtschaftsberatende Unternehmen und Freiberufler*innen
  • großflächige Einzelhandelsvorhaben (Verkaufsraumfläche > 800 qm; gilt nicht für die Branche Handel mit Kraftfahrzeugen)
  • Vermittlungs- bzw. Makler*innengewerbe (z. B. Reisebüros, Agenturen, Immobilienbüros, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen)
  • im medizinischen / sozialen Bereich tätige Unternehmen und Freiberufler (z. B. Sozialbetriebe, Pflegeberufe, medizinische Fußpflege) mit Ausnahme von Apotheken und Sanitätshäusern, soweit keine Neugründungen vorliegen
  • Vermietungs- und Verpachtungsleistungen
    Ausnahmen:
    - Es liegt eine Betriebsaufspaltung im steuerrechtlichen Sinn vor (zwischen mindestens zwei rechtlich selbständigen Unternehmen besteht eine enge personelle und sachliche Verflechtung)
    - Unternehmen, die Vermietung / Verpachtung von Maschinen und / oder Einrichtungen bzw. Wirtschaftsgütern als Unternehmensgegenstand haben
    - Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft
  • Backshops (mit Ausnahme von Filialen klassischer Bäckereihandwerksbetriebe)
  • Callcenter
  • Detekteien
  • Unternehmen der Freizeitwirtschaft (z. B. Diskotheken, Spielhallen, Fitnesscenter, Saunen, Solarien, Reiseveranstalter*innen, Kinos)
  • Personenbeförderung

Höhe der Förderung

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro.

Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.

Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.

Je Unternehmen können im Digitalbonus Thüringen maximal zwei Anträge gestellt werden.

Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Ausgaben für die zur Umsetzung des Vorhabens notwendige Hard- und Software
  • Ausgaben für die Leistungen externer Dienstleister

Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren sind für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten förderfähig.

Kleinstes förderbares Projekt: Investition von EUR 5.000,--

Geförderte Projekte dürfen erst nach Förderbewilligung starten

Unsere Leistungen:
Erstellung von Unterlagen und Kommunikation:
Vor der Förderung: Abklärung benötigter Unterlagen
Erstellung des Fördergeldantrages
Während der Beantragung: Kommunikation mit den Behörden, Beschaffung ggf. weiterer notwendiger Unterlagen

Das Honorar ist auch dann fällig, wenn die Förderung ggf. nicht zustande kommt, da dann der Antrag bereits erstellt wurde.
Wir gehen davon aus, dass pro Antrag 1 Thema/Angebot eingereicht wird. Weitere Themen/ Angebote können gerne eingereicht werden; der Mehraufwand für die Fördergeld-Argumentation und -Dokumentation würden wir gesondert mit EUR 149/Std. nach Rücksprache mit dem Kunden veranschlagen.

Der Verwendungsnachweis nach der Förderung ist ein separates Projekt, da nicht klar ist, was sich alles im Projektverlauf ändert und z.B. wie viele Rechnungen es sein werden etc. Ist meisstens eine Sache von wenigen Std., die gesondert mit EUR 149/Std. veranschlagt werden.

Zeitplanung
Ab Beauftragung und Anlieferung der zu fördernden Angebote und weiteren benötigten Informationen ist die Fördergeld-Beantragung innerhalb weniger Tage geplant. Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.

Allgemeines
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei studio9.de/agb

 

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