Fördergeld-Antrag "Digitalisierungszuschuss in der Pflege"
Fördergeld-Antrag "Digitalisierungszuschuss in der Pflege"
Ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen können einmalig eine Unterstützung für die Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung und für Aus-, Fort-, Weiterbildung oder Schulung in der Anwendung digitaler oder technischer Ausrüstung mit bis zu 12.000,-- Euro erhalten.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind einmalige Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit einhergehende Kosten der Inbetriebnahme wie der Erwerb von Lizenzen oder die Einrichtung von W-LAN.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten und bewilligten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro möglich.
Die Pflegeeinrichtung können den einmaligen Zuschuss splitten und für mehrere Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung wie auch für Aus-, Fort-, Weiterbildung oder Schulung in der Anwendung digitaler oder technischer Ausrüstung nutzen.
Rechtsgrundlage: Pflegepersonal Stärkungsgesetz (PpSG); § 8 Abs. 8 SGB XI
Besonderheit: Auch Projekte, die bereits stattgefunden haben, können rückwärtig bis frühestens 1.1.2019 erstattet werden
Weitere Infos auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes
Ablauf:
- Sie schicken uns das Angebot Ihres Dienstleisters, das Sie erstattet haben wollen
- Sie teilen uns Ihr Institutionskennzeichen (IK-Nummer) mit
- Den Rest erledigen wir für Sie
Unsere Leistungen
Erstellung von Unterlagen und Kommunikation:
Vor der Förderung: Abklärung der Fördervoraussetzungen und benötigter Unterlagen
Erstellung des Fördergeldantrages
Während der Beantragung: Kommunikation mit den Krankenkassen, Beschaffung ggf. weiterer notwendiger Unterlagen
Das Honorar ist auch dann fällig, wenn die Förderung ggf. nicht zustande kommt, da dann der Antrag bereits erstellt wurde.
Wir gehen davon aus, dass pro Antrag 1 Thema/Angebot eingereicht wird. Weitere Themen/ Angebote können gerne eingereicht werden; der Mehraufwand für die Fördergeld-Argumentation und -Dokumentation würden wir gesondert mit EUR 149/Std. nach Rücksprache mit dem Kunden veranschlagen.
Zeitplanung
Ab Bestellung und Anlieferung der zu fördernden Angebote und weiteren benötigten Informationen ist die Fördergeld-Beantragung innerhalb weniger Tage geplant. Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.
Allgemeines
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei studio9.de/agb