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Fördergeld-Antrag Digitalisierungsförderung MV - Stufe 1 und Stufe 2

Fördergeld-Antrag Digitalisierungsförderung MV - Stufe 1 und Stufe 2

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Mit der "Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern"soll die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des Mittelstandes im Land Mecklenburg-Vorpommern gestärkt werden. KMUs sollen bei der Einführung und Umsetzung neuer digitaler Prozesse im Land unterstützt werden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als De-minimis-Beihilfe gewährt. Beihilferechtliche Grundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.

KMU mit weniger als 100 Beschäftigte können im Rahmen der Förderung digitaler betrieblicher Kleininvestitionen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit bis zu 50.000 EUR je Vorhaben gefördert werden. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 30.000 EUR betragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Beschäftigten, die ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur stark zeitlich verzögert digitale Produktions- und Leistungsprozesse einführen können.

Antragsberechtigt sind KMU, die in folgenden Wirtschaftszweigen tätig sind:

  • Produktion (Verarbeitendes Gewerbe),
  • Handwerk und
  • Tourismus

Antragsvoraussetzungen

Die Antragstellerin/der Antragsteller muss nachweisen, dass die Fördermaßnahme zur qualitativen und/oder quantitativen Verbesserung des Produktions- und/oder Leistungsprozesses geeignet ist. Das Förderprojekt muss signifikante Auswirkungen auf die Produkte, Verfahren oder die Arbeitsprozesse besitzen und einen Einfluss auf die Fachkräfteproblematik im Unternehmen haben.

Die Antragstellerin/der Antragssteller muss über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern verfügen.

Investitionen in Standardhardware und Standardsoftware sind von der Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern ausgeschlossen. Für die Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern können nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die nicht bereits durch andere Förderinstrumente erfasst werden und wurden.

Das Verfahren erfolgt zweistufig:

  • 1. Stufe:Die Stufe 1 beinhaltet die Einreichung von Projektskizzen in digitaler Form. Es erfolgt eine Auswahl der Förderprojekte durch einen Prüfungsausschuss im Rahmen des vorhandenen Budgets.
  • 2. Stufe:Die Stufe 2 stellt das formale Antragsverfahren bei der TBI GmbH für die aus Stufe 1 ausgewählten Projekte dar.

Es ist eine Projektskizze einzureichen, welche das Vorhaben beschreibt und den erwarteten technologischen Fortschritt durch Digitalisierung für das Unternehmen verdeutlicht. Mit dem Vorhaben darf vor Abschluss des Verfahrens nicht begonnen worden sein.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Fristen/ Zeitplanung

Die Projektskizzen für die Stufe 1 können in den oben genannten Schwerpunktbereichen vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025 digital eingereicht werden.

Allgemeines

Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei www.fördergeld.org/agb

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