Fördergeld-Antrag DKU Digitalisierung Schleswig-Holstein
Fördergeld-Antrag DKU Digitalisierung Schleswig-Holstein
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Förderung niedrigschwelliger innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
Mit diesem Förderprogramm sollen Digitalisierungsaktivitäten angeregt werden und somit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.
Da wir für das Förderprogramm „go-digital“ akkreditiert sind, erfüllen wir die Voraussetzungen die nachfolgenden Fördergelder beschaffen zu dürfen.
Dieses Förderprogramm setzt verpflichtend eine vorgeschaltete Beratung im Wert von mind. EUR 2.500,-- voraus
Geförderte Projekte dürfen erst nach Förderbewilligung starten
Siehe auch Beschreibung des Förderprogrammes bei Förderung niedrigschwelliger innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen - WTSH
Wer kann diese Förderung beantragen?
Diese Förderung kann von kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden, welche die Kriterien als kleines Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO erfüllen.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen
- mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und
- einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
Für Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen gelten besondere Regeln zur Feststellung der Unternehmensklasse.
Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur und der Landwirtschaft (Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte) sind nicht antragsberechtigt.
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen. Die Förderung erfolgt in den aufeinander aufbauenden Modulen Beratung und Umsetzung:
Modul 1 Beratung
Im Modul Beratung werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren sowie dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Diese dienen
- der Verbesserung der IT-Sicherheit oder
- der Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle oder
- der Digitalisierung von Prozessen oder
- der Digitalisierung von Produkten und Verfahren.
Im Vorhaben wird ein schriftlicher Beratungsbericht mit individuellen Lösungen und Handlungsempfehlungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen erarbeitet, die zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen.
Welche Voraussetzungen müssen für das Modul Beratung erfüllt sein?
- Das Beratungsunternehmen muss zum Zeitpunkt 01.10.2024 für eine go-digital Beratung des Bundes lizenziert gewesen sein.
- Es muss ein plausibles Angebot für die Beratungsleistungen vorliegen.
- Die kalkulierten Beraterkosten betragen mindestens 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro.
- Die geförderte Maßnahme soll binnen acht Monaten beendet sein.
Welche Kosten werden bezuschusst?
Förderfähig sind Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder durch Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Nicht gefördert werden:
- Dienstleistungen, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören wie Steuerberatung, Rechtsberatung oder Werbung sowie
- die Mehrwertsteuer bei Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Im Modul Beratung beträgt die Zuwendung maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.
Modul 2 Umsetzung
In diesem Modul werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, gefundene individuelle Lösungen im Unternehmen zu implementieren einschließlich der dazu notwendig werdenden Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Modul Umsetzung kann nach erfolgtem Durchlauf des Moduls Beratung in Anspruch genommen werden. Alternativ kann es auch beantragt werden, wenn das kleine Unternehmen innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung bereits eine Förderung im Bundesprogramm go-digital für Beratungsleistungen erhalten hat und die Umsetzung nun erfolgen soll.
Welche Voraussetzungen müssen für das Modul Umsetzung erfüllt sein?
- Das Unternehmen hat das Modul Beratung bereits in diesem Förderprogramm erfolgreich beantragt und durchlaufen oder es hat innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung eine Förderung im Bundesprogramm go-digital für Beratungsleistungen erhalten.
- Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage eines vorab erstellten Beratungsberichts aus dem Modul Beratung oder der go-digital-Beratung.
- Die digitale Aufstellung des Unternehmens wird substanziell verbessert.
- Das Vorhaben leistet einen Beitrag zu den Querschnittszielen des EFRE-Programms.
- Das Projekt liefert einen Beitrag zum Ziel der Landesregierung, 50 Prozent der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen (Einsparung von Treibhausgasen durch die beantragten Digitalisierungsprozesse und/oder Unterstützung von umweltfreundlichen Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz).
- Die kalkulierten Kosten für Investitionen in Hard- und Software sowie für die zugehörigen Dienstleistungen für das Digitalisierungsvorhaben betragen mindestens 10.000 Euro.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 200.000 Euro.
- Die geförderte Maßnahme soll binnen 18 Monaten beendet sein.
Welche Kosten werden bezuschusst?
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, soweit sie ursächlich im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung unbedingt erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
Gefördert werden:
- Hardware, z. B. Server, Speicher- und Peripheriegeräte
- Software, z. B. BI-Tools (Business Intelligence-Tools), CRM (Customer Relationship Management), DMS (Dokumenten-Management-System), ECM (Enterprise Content Management) oder ERP (Enterprise Ressource Management), wobei
- beim einmaligen Erwerb einer Nutzungslizenz die Kosten für eine Dauer von maximal bis zu 36 Monaten anerkannt werden,
- bei „Software as a Service“ (SaaS) die Kosten längstens für zwölf volle Kalendermonate förderfähig sind und
- bei Miete von Cloud-Speicher-Lösungen die Kosten längstens für sechs volle Kalendermonate anerkannt werden,
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Hardware oder Software, z. B. Installation von Hardware, Installation und Anpassung von Software, Datenmigration, monatliche Kosten für Hosting und Service sowie Kosten für die Herstellung und Erlangung digitaler Barrierefreiheit sowie
- Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. externe Dienstleistungen zur Schulung eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
-
Im Modul Umsetzung werden Kosten, die für eigenes Personal anfallen, als Pauschalsatz von 20% der direkten Kosten des Vorhabens gefördert.
Nicht gefördert werden:
- Standard-Hard- und Software für eine gebräuchliche Büroausstattung,
- Hard- und Software, die selbst erstellt wurde,
- reine Ersatzbeschaffungen,
- gebrauchte Geräte und Ausstattung,
- Wartung sowie
- die Mehrwertsteuer bei Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben im Modul Umsetzung werden mit 40% bis zu einem maximal Förderbetrag von EUR 80.000,-- bezuschusst.
Mindest-Investition, die bezuschusst wird: EUR 10.000,--
Geförderte Projekte dürfen erst nach Förderzusage starten
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.
Für diese Förderung gelten die Bestimmungen der De-minimis-Verordnung. Die Summe der De-minimis-Beihilfen, die das antragstellende Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund im zurückliegenden Zeitraum von 36 Monaten erhalten kann, ist auf 300.000 Euro begrenzt. Falls das Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund in den 36 Monaten vor dem aktuellen Antrag bereits De-minimis-Beihilfen erhalten hat, müssen die entsprechenden Bescheinigungen im Antragsportal hochgeladen werden.
Wir gehen davon aus
- dass die Förderungen „DBU Beratung“ und „go-digital“ noch nicht genutzt wurden
- dass noch nicht mehr als € 300.000,-- Fördergelder in den letzten 3 Jahren bezogen wurden (de-minimis-Regelung)
- dass 1 Thema/Angebot bzgl. der Förderung eingereicht und die dazugehörige Argumentation erstellt werden soll. Falls weitere Themen/Angebote in der Förderantrag mit aufgenommen werden sollen, so ist das möglich, der notwendige zusätzliche Aufwand wird gesondert nach Rücksprache mit dem Kunden mit € 149/Std. veranschlagt
- dass wir zur Abklärung von Details einen direkten Ansprechpartner bei Kunden haben
Unsere Leistungen:
Modul 1 Beratung: Beratung / Pflicht-Modul
Beratung Digitalisierungsstrategie und Fördergeld-Beratung und Erstellung eines Beratungsberichtes im Wert von mind. EUR 2.500,--
Modul 2 Umsetzung
Erstellung von Unterlagen und Kommunikation:
- Vor der Förderung: Abklärung benötigter Unterlagen
-
Erstellung des Fördergeld-Antrages
Anzulegende Dokumente: Fördergeld-Antrag; KMU-Erklärung; de-minimis-Erklärung; Gewerbetätigkeit - Während der Beantragung: Kommunikation mit den Behörden, Beschaffung ggf. weiterer notwendiger Unterlagen
- Prüfung nach Förderzusage, ob der Umfang der Fördergeld-Zusage der Beantragung entspricht
Wir gehen davon aus, dass pro Antrag 1 Thema (kann aus mehreren Angeboten bestehen) eingereicht wird. Weitere Themen/ Angebote können gerne eingereicht werden; der Mehraufwand für die Fördergeld-Argumentation und -Dokumentation würden wir gesondert mit EUR 149/Std. nach Rücksprache mit Ihnen veranschlagen.
Der Verwendungsnachweis nach Projektabschluss ist ein separates Projekt, da nicht klar ist, was sich alles im Projektverlauf ändert und z.B. wie viele Rechnungen es sein werden etc. Ist meistens eine Sache von wenigen Std., die gesondert mit EUR 149/Std. veranschlagt werden.
Zeitplanung
Der Projektstart grundsätzlich erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids zulässig. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist jedoch möglich, wenn dieser ausdrücklich beantragt und schriftlich genehmigt wurde. Ohne eine solche Genehmigung gilt ein vorzeitiger Projektstart als formaler Ausschlussgrund für die Förderung.
Ab Beauftragung und Anlieferung des zu fördernden Angebotes ist die Fördergeld-Beantragung innerhalb weniger Wochen geplant. Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.
Derzeitige Prüfungs- und Bewilligungszeit: ca. wenige Wochen
Allgemeines
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei www.fördergeld.org/agb
