Fördergeld-Antrag "go-digital" Online-Marketing-Förderung Variante 2: kompletter Prozess inkl. allen Nachweisen bis zur Auszahlung
Fördergeld-Antrag "go-digital" Online-Marketing-Förderung Variante 2: kompletter Prozess inkl. allen Nachweisen bis zur Auszahlung
News: Die “go-digital”-Förderung kann nur noch in 2024 beantragt werden, da diese zum 31.12.2024 eingestellt wird
Die Prüfung und Bewilligung der Anträge muss noch im Dezember 2024 erfolgen.
Wir nehmen Anträge nur noch “auf eigenes Risiko des Interessenten” an, da ggf. die Zeit im Dezember 2024 nicht mehr ausreicht noch eine Bewilligung zu erhalten.
Ob das Förderprogramm Anfang 2025 fortgesetzt wird (wie vor 2 Jahren), ist noch unklar
„go-digital“ fördert Beratungs- und Umsetzungs-Leistungen in mehreren Bereichen. z.B. Online-Marketing für mehr Anfragen und bessere Mitarbeiter: Schärfung der Positionierung; Landing-Page-Erstellung; Google-Sichtbarkeit (SEO, Ads), Social Media-Maßnahmen (LinkedIn, Instagram, Facebook, TikTok etc.); Social Media Ads-Kampagnen
Max. Förderung: EUR 16.500,-- bei einer Investition von EUR 33.000,-- (50%-Förderung)
Für die Beschaffung der "go-digital"-Förderung muss man berechtigt sein, Studio 9 hat diese Akkreditierung
Fördervoraussetzungen:
- Gewerbetreibend ab 1 Person
- weniger als 100 Mitarbeiter (VZÄ) im Unternehmens-Verbund
- mehr als 1 Jahr „am Markt“; mind.-Umsatz EUR 50.000,--
- Beratungshäuser, Akademien und landwirtschaftliche Betriebe werden NICHT gefördert
- Insolvente Unternehmen oder UiS (Unternehmen in Schwierigkeiten) werden NICHT gefördert
- freie Berufe werden NICHT gefördert
Ein „go-digital“-Förderantrag besteht aus mehreren Abschnitten (Vorprüfung (Firmenverbund), KMU-Erklärung, de-minimis-Erklärung, Projektplan, Umfrage zum Stand der Digitalisierung)
Jedes „go-digital“-geförderte Projekt ist verpflichtend mit 2 Tagen IT-Security-Beratung verbunden, von denen 1 Tag gefördert wird; wir haben die autorisierung diese IT-Security-Beratung erbringen zu dürfen
Unsere Leistungen:
Erstellung von Unterlagen und Kommunikation
Vor der Förderung: Fördergeldantrag (Beratervertrag; Projektplan; de-minimis-Erklärung; KMU-Erklärung; Umfrage zum Stand der Digitalisierung; Drittleistungserklärung) inkl. digitaler Einreichung
Während der Beantragung: Kommunikation mit den Behörden, Beschaffung ggf. weiterer notwendiger Unterlagen
Digitale Einreichung inkl. digital siginierter Antrag auf Zuwendung auf Auszahlunsbasis (AZA)
Nach der Förderung: Sachbericht; Verwendungsnachweis inkl. Nachweise für die Umsetzung und Buchungsbestätigungen
Nach der Fördergeldauszahlung: Prüfung, ob die Fördergeldauszahlung der Fördergeldbeantragung entspricht
Das nachfolgend genannte Minimal-Honorar ist auch dann fällig, wenn die Förderung ggf. nicht zustande kommt, da dann die Antragsunterlagen und der Projektplan bereits erstellt wurden;
Kalkulationsbeispiel „go-digital“
Ihre Investition: EUR 33.000,--
Abzüglich EUR 2.500,-- für die „go-digital“-Antragstellung und den gesamten Fördermittel-Beschaffungsprozess
Abzüglich EUR 2.200,-- für die „go-digital“-IT-Security-Pflicht-Beratung
Summe EUR 28.300,--
abzüglich Förderung „go-digital“ 50% MINUS EUR 16.500,--
d.h. Ihre Ersparnis/ Ihr Zuschuss: EUR 11.300,--
Zeitplanung
Geförderte Projekte dürfen erst nach Förderbewilligung starten.
Momentane Bewilligungszeit nach Antrags-Einreichung: ca. 1-2 Monate
Ab Beauftragung ist die Erstellung des Fördergeldantrags innerhalb weniger Tage geplant.
Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.
Allgemeines
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Zahlungsplan für Neukunden: Nach Förderzusage: 100% Bezahlung des Eigenanteils
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei www.studio9.de/agb