Fördergeld-Antrag „MID Digitale Prozesse NRW“
Fördergeld-Antrag „MID Digitale Prozesse NRW“
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Eignet sich für kleine und mittlere Unternehmen in NRW, die ihre internen Geschäfts- oder Produktionsprozesse digitalisieren und optimieren möchten.
Höhe der Förderung: max. EUR 15.000,--
Förderumfang: max. EUR 500,-- pro Beratungstag für bis zu 30 Beratungstage
Förderart: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Aktueller Förderaufruf: 07.09.2026 bis längstens 01.12.2026
Wichtig: Vergabe nach Windhundprinzip – begrenztes Förderbudget
Geförderte Projekte dürfen erst nach Förderbewilligung bzw. entsprechend den Vorgaben des Förderprogramms gestartet werden.
Voraussetzung
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Für die Antragstellung wird bereits ein gültiges Angebot des vorgesehenen Beratungsunternehmens benötigt. Dieses darf seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union haben und benötigt keine spezielle Zertifizierung.
Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf noch kein rechtsverbindlicher Auftrag für die projektbezogene Beratungsleistung erteilt worden sein.
Was gefördert wird
Gefördert werden externe Beratungsleistungen zur Analyse, Optimierung und Digitalisierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse.
Ziel des Vorhabens muss es sein, die Effizienz des Unternehmens durch die Digitalisierung von Abläufen zu steigern und die Einführung einer geeigneten Softwarelösung vorzubereiten.
Förderfähig sind insbesondere:
IST-Analyse
Aufnahme, Analyse und Dokumentation bestehender Prozessabläufe.
SOLL-Konzeption
Entwicklung optimierter und digitalisierter Arbeits- und Prozessabläufe.
Software-Auswahl
Beratung und Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten Softwarelösung.
Implementierungsbegleitung
Fachliche Beratung und Begleitung während der Einführung der ausgewählten Software.
Das Förderprogramm eignet sich damit beispielsweise für Unternehmen, die ihre Abläufe in Bereichen wie Auftragsabwicklung, Warenwirtschaft, Produktion, Einkauf, Vertrieb, Dokumentenmanagement oder Verwaltung digitalisieren möchten.
Was nicht gefördert wird
Nicht gefördert werden insbesondere:
-
Anschaffungskosten für Software und Hardware
-
Software-Lizenzen
-
reine Standard-IT-Installationen ohne Prozessberatung
-
reine Schulungs- und Trainingsmaßnahmen
-
Maßnahmen, die ausschließlich der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben dienen
-
eigene Entwicklungskapazitäten des antragstellenden Unternehmens
Gegenstand der Förderung ist somit insbesondere die externe professionelle Beratung zur Prozessoptimierung und Digitalisierung, nicht der Kauf der später eingesetzten Software.
Weitere Informationen zum Förderprogramm MID Digitale Prozesse finden Sie in unserem Fördergeld-Ratgeber.
Unsere Leistungen
Fördergeld-Antrag
Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen und Begleitung des Förderantrags:
Vor der Förderung:
Abklärung der benötigten Unterlagen, Prüfung und Aufbereitung der für den Förderantrag erforderlichen Informationen sowie digitale Einreichung des Fördergeldantrags.
Während der Beantragung:
Kommunikation mit den zuständigen Stellen und Unterstützung bei der Beschaffung bzw. Nachreichung gegebenenfalls zusätzlich benötigter Unterlagen.
Kein Risiko:
100 % Geld-Zurück-Garantie, falls die Förderung nicht bewilligt werden sollte.
Geplant ist die Einreichung eines Fördervorhabens. Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund weiterer Vorhaben oder zusätzlicher umfangreicher Argumentationen bzw. Dokumentationen entsteht, wird nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden gesondert berechnet.
Wichtig: Aktuell begrenztes Förderbudget
Für den aktuellen Förderaufruf steht ein Fördervolumen von insgesamt 1,815 Mio. Euro zur Verfügung.
Die vollständigen Förderanträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt (Windhundprinzip). Der Förderaufruf kann daher bereits vor dem offiziellen Ende der Einreichfrist geschlossen oder eingeschränkt werden, wenn das verfügbare Förderbudget voraussichtlich ausgeschöpft ist.
Bei einem konkreten Vorhaben empfiehlt sich deshalb eine möglichst zeitnahe Antragstellung.
Zeitplanung
Die Erstellung des Förderantrags ist innerhalb weniger Tage geplant.
Wir benötigen hierfür Ihre Mitarbeit bei der Bereitstellung der notwendigen Informationen, Unterlagen und des Angebots des vorgesehenen Beratungsunternehmens.
Allgemeines
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar unter www.fördergeld.org/agb.
Es gelten die Bedingungen unserer Fördergeld-Garantie.
