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Go International Bonus Bayern - für neue Absatzmärkte

Go International Bonus Bayern - für neue Absatzmärkte

Normaler Preis €1.980,00
Normaler Preis €2.200,00 Verkaufspreis €1.980,00
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Bis zu 60.000 Euro Förderung für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz in Bayern. Das bietet das Programm Go International für die Erschließung neuer Zielmärkte im Ausland.

Das Projekt der bayerischen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie der Handwerkskammern fördert damit die Internationalisierungs-Strategie von KMUs. Unternehmen, die ihre Chance auf Auslandsmärkten ergreifen wollen, erhalten hierzu eine Finanzierung aus Mitteln des Freistaates Bayern und des EFRE-Förderprogramms der Europäischen Union. 

Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen

Ihre Maßnahmen lassen sich jeweils mit bis zu 30.000 Euro (bzw. bis zu 20.000 Euro im Großraum München) pro Zielland fördern. Förderfähig ist die Markterschließung maximal zweier neuer Länder. Allgemein werden Maßnahmen, die der Erschließung des neuen Zielmarktes dienen, gefördert.

Sie können sich aus insgesamt sieben Fördermöglichkeiten ein individuelles Maßnahmenpaket zusammenstellen. Zu den Fördermöglichkeiten zählen beispielsweise:

  • die erstmalige Beteiligung an internationalen Messen und Ausstellungen,
  • Markteinstiegsberatungen und Geschäftspartnersuche,
  • für das Zielland konzipierte Werbemaßnahmen sowie
  • Personalschulungen.

Die jeweilige maximale Förderquote bestimmt sich nach der Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers in Bayern anhand der EFRE-Fördergebietskarte im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Bayern 2021 – 2027.

  • Im EFRE-Schwerpunktgebiet (dunkelgrau) beträgt die Förderquote 40%,
  • im sonstigen EFRE-geförderten Gebiet (mittelgrau) beträgt die Förderquote 30%,
  • und im Großraum München (Planungsregion 14) (hellgrau) erfolgt die Förderung ausschließlich mit bayerischen Landesmitteln, die Förderquote beträgt 25%.
    Momentan (März 2026) gilt ein Antrags-Annahme-Stop bzgl. dem Großraum München

🎯 Förderquoten im Überblick

  • EFRE-Schwerpunktgebiet:
    👉 40 % Zuschuss
  • Sonstiges EFRE-Fördergebiet:
    👉 30 % Zuschuss
  • Großraum München (kein EFRE, nur Landesmittel):
    👉 25 % Zuschuss (derzeit (Stand März 2026) wg. Antrags-Annahme-Stopp nicht möglich)

Antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen (inklusive Angehöriger freier Berufe) sind antragsberechtigt, wenn...

  • sie eine Betriebsstätte in Bayern haben. Die Maßnahmen zur Internationalisierung sollen der Betriebsstätte mittel- oder unmittelbar zugutekommen.
     
  • sie zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gehören, das heißt:
    > weniger als 250 Beschäftigte
    > Umsatz nicht über 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme nicht über 43 Millionen Euro
    > keine Beteiligung von Nicht-KMU über 25 Prozent
     
  • keine offensichtliche Insolvenzgefährdung vorliegt.


Unsere Leistungen

  • Beratung bzgl. den Fördermöglichkeiten
  • Erstellung des Antrags inkl. Argumentation
  • Digitale Einreichung
  • Kommunikation mit den Behörden
  • Check ob die Förderzusage der Antragstellung entspricht

Zeitplanung

Ab Beauftragung und anlieferung weiterer benötigter Informationen ist die Fördergeld-Beantragung innerhalb weniger Wochen geplant. Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.

Allgemeines

Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei www.fördergeld.org/agb

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