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Go-to-Market-Gutschein NRW - Startup-Förderung

Go-to-Market-Gutschein NRW - Startup-Förderung

Normaler Preis €1.980,00
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Mit dem Förderangebot „Go-to-Market-Gutschein“ unterstützt die Landesregierung junge Start-ups bei der Entwicklung von Prototypen digitaler Produkte. Hierfür werden Zuschüsse von bis zu 35.000 Euro gewährt.

Die Qualität des Prototyps ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den erfolgreichen Markteintritt. Da junge Gründungsteams jedoch erfahrungsgemäß nicht über alle benötigten Kompetenzen für die Prototypenentwicklung verfügen, müssen sie bereits in einem frühen Stadium der Unternehmensgründung auf externe Kompetenzen zurückgreifen, die über die Förderung mitfinanziert werden sollen. Neben Dienstleistungen, die direkt mit der Entwicklung von Prototypen verbunden sind, werden auch die Anschaffung von Vorprodukten einschließlich Lizenzgebühren gefördert. Zudem ist der Go-to-Market Gutschein ist an eine begleitende Beratung durch einen/eine Coach:in sowie einen/eine Branchen-Mentor:in geknüpft.

Mit uns: kein Risiko: 100% Geld-Zurück-Garantie, falls die Förderung nicht bewilligt werden sollte.

Wer wird gefördert

  • Kleinstunternehmen (weniger als 10 MA), nicht börsen-notiert.
  • Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen (NRW).
  • Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt

Was wird gefördert

Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro für Fremdleistungen im Rahmen der Prototypenerstellung. Die Förderung beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Das heißt die Zuwendung beträgt maximal 35.000 Euro.

Kleinstes förderbares Projekt: eine Investition von EUR 15.000,--

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:

  • Fremdleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte
  • Fremdleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z.B. Strategieberatung, Training und Einführung in Tools)
  • Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren sowie
  • Coachingleistungen und weitere Beratungsleistungen im Sinne der Förderrichtlinie

 

Unsere Leistungen

  • Beratung
  • Klärung der Förderfähigkeit
  • Antrags-Erstellung (Erstellung der Argumentation) inkl. Antragsteller, Projekt, KMU-Erklärung, Anlagen
  • Abstimmung des Antrags mit Ihnen
  • Einreichung des Antrags
  • Kommunikation mit dem Behörden

Wir gehen davon aus, dass pro Antrag 1 Thema (kann aus mehreren Angeboten bestehen) eingereicht wird. Weitere Themen/ Angebote können gerne eingereicht werden; der Mehraufwand für die Fördergeld-Argumentation und -Dokumentation würden wir gesondert mit EUR 149/Std. nach Rücksprache mit Ihnen veranschlagen.

Der sog. Verwendungsnachweis nach Projektabschluss ist ein separates Projekt, da bei Antrags-Erstellung nicht bekannt ist, was sich im Projektverlauf alles ändert und z.B. wie viele Rechnungen es sein werden etc. Ist meistens eine Sache von wenigen Std. (2-3 Std.) diesen zu erstellen, diese werden gesondert mit EUR 149/Std. veranschlagt.

Publizitätspflichten

Das geförderte Start-up muss in seiner Kommunikation darauf hinweisen, dass es von der EU und dem Land Nordrhein-Westfalen gefördert wird. Zudem muss das geförderte Start-up das EU-Emblem und das Logo des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie verwenden. Außerdem muss es das Logo „Go-to-Market” nutzen. Die Logos dürfen nicht verändert werden.

Zeitplanung

Die Förderung beginnt und endet mit dem Durchführungszeitraum. Dieser wird im Zuwendungsbescheid mitgeteilt.

Allgemeines
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei www.fördergeld.org/agb

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