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Innovationsgutschein Bayern Standard

Innovationsgutschein Bayern Standard

Normaler Preis €1.980,00
Normaler Preis €2.200,00 Verkaufspreis €1.980,00
Sale Ausverkauft

Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. € 4.000,-- und maximal € 30.000,--
Die Förderhöhe beträgt ca. 50%, d.h. € 2.000,-- bis max. € 15.000,--; die genauere Berechnung wird weiter unten genannt

Ziel ist es, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken. Innovative Unternehmen weisen deutliche Vorteile bei Wachstum, Stabilität und Zahl der Arbeitsplätze auf. Sie sind damit nicht nur wirtschaftlich leistungsfähiger, sondern gehen auch gestärkt die Herausforderungen der Zukunft an.

Was wird gefördert?

Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. 

Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (F&E-Dienstleister):
• Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts/Dienstleistungs- oder einer Verfahrensinnovation wie z.B.:
◦ Technische Machbarkeitsstudien
◦ Werkstoff- und Designstudien
◦ Studien und Konzept zur Fertigungstechnik
◦ Simulationsmodelle
 
• Umsetzungsorientierte Entwicklung und Forschungstätigkeiten wie z.B.:
◦ Konstruktionsleistungen
◦ Prototypenbau und technisches Design
◦ Produkttest zur Qualitätssicherung
◦ FEM-Berechnungen 
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben,
• die bereits begonnen wurden oder
• im Rahmen anderer Programme des Bundes, der Länder oder der EU gefördert werden. 

Hinweise zur Förderung von Software-Vorhaben:

Grundsätzliche Voraussetzungen zur Förderfähigkeit:
• Die Software ist das vermarktungsfähige Produkt bzw. verbessert oder ergänzt ein bestehendes Produkt signifikant.
• Ein Pflege- und Wartungskonzept (Support) für den Käufer bzw. Lizenznehmer der Software muss erkennbar sein.
Gefördert werden können
• Vorhaben, bei denen die F&E-Dienstleistung einen neuartigen Entwicklungsansatz beinhaltet.
• Neuartige Software-Produkte, die einen innovativen Lösungsansatz für ein bestehendes Problem bieten.
• Vorhaben, die neue komplexe Technologien, Algorithmen oder Datenverarbeitungsprozesse nutzen, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.
• Software, die nachweislich Verbesserungen in Bezug auf Effizienz, Leistung, Sicherheit oder Usability im Vergleich zu bestehenden Lösungen bietet.
• Interdisziplinäre Vorhaben, d.h. die Verknüpfung von verschiedenen Technologiebereichen oder Fachdisziplinen durch Software.
• Vorhaben mit kreativem neuem Einsatz von Daten in den Themenbereichen Big Data, KI, Machine Learning zur Generierung neuer Einblicke oder Automatisierung von Prozessen.

Es wird auch die Entwicklung von Software gefördert wie z.B.:

  • Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
  • Vernetzte Systeme und Prozesse
  • Smart Services
  • Automatisierungslösungen
  • Big-Data-Projekte
  • Simulationsmodelle
  • Virtual und Augmented Reality
  • Embedded Systems
  • KI-Lösungen
  • Cyber Security

Nicht gefördert werden können die

• Anschaffung oder Integration von Software-Komponenten ohne Entwicklungsleistung.
• Entwicklung von Web- oder Lernplattformen und Apps sowie die Umsetzung von digitalen Geschäftsideen auf Basis bzw. durch Kombination von Standardelementen, die dem Stand der Technik entsprechen.
• Programmierung oder Gestaltung von Webseiten.
• Entwicklung von Software, die primär für interne Zwecke verwendet werden soll, z.B. zur Optimierung interner Prozesse.
Wer wird gefördert?
Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe
• mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
• mit weniger als 50 Beschäftigen (Vollzeitäquivalente) und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (einschließlich aller verbundenen Unternehmen).
• die sich nicht in Schwierigkeiten befinden.
Existenzgründerinnen und -gründer,
• die ein Unternehmen mit einer Betriebstätte oder Niederlassung in Bayern gründen werden.
• deren Unternehmensgründungen spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt ist.

Wie wird gefördert?

Förderfähige (zuwendungsfähige) Leistungen der externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen werden anteilig bezuschusst. Ausgegeben werden dafür zwei Varianten des Innovationsgutscheins:

Innovationsgutschein Standard 
• Zuwendungsfähige Ausgaben müssen mind. 4.000 € und können max. 30.000 € betragen
• Verfahren: einstufig (direkte Antragstellung)
Der Basis-Fördersatz beträgt 40%
• Bei Vorliegen nachstehender Bedingungen erhöht sich der Fördersatz jeweils um 10% bis zu maximal 60 %:
◦ (Haupt-) Sitz des antragstellenden Unternehmens in einer „Region mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)“
◦ Beauftragung einer universitären bzw. vergleichbaren Forschungseinrichtung (z. B. Universität, Hochschule für angewandte Forschung, Bund-Länder-finanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtung) als F&E-Dienstleister. Dabei müssen mindestens 51 % der Angebotssumme auf diese F&E-Dienstleister entfallen.
◦ Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 

Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?

• Umsatzsteuer (soweit das antragstellende Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist)
• klassische Unternehmensberatungen (z. B. Strategieberatung, Organisationsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, Marktanalysen) und Unternehmercoachings
• Outsourcing von F&E-Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern verrichtet werden
• Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen
• Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software
• studentische und wissenschaftliche Arbeiten, die Gegenstand der Prüfungsleistungen sind sowie studentische Projekte im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildungseinheit (Seminar, Kurs etc.)
• betriebsinterner Aufwand, z. B. interne Personal-, Sach-, Reisekosten
• Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten
• Aufwendungen für laufenden Vertrieb und Werbung
• nicht technologiebezogene Dienstleistungsangebote
• Einführung von Qualitätsmanagementsystemen

Welche Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen können beauftragt werden?

• Öffentliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und angewandten Forschung:
◦ Hochschulen wie Universitäten und Fachhochschulen
◦ Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie z.B. die Helmholtz-Gemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Leibniz-Gemeinschaft oder die Max-Planck-Gesellschaft
• Privatwirtschaftliche Einrichtungen und Unternehmen, die im Hinblick auf das Vorhaben vergleichbare Entwicklungsdienstleistungen anbieten.
• Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden.

Nicht anerkannt werden
◦ Institute und Unternehmen mit eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Unternehmensberatung (über 50% des Geschäftsumsatzes)
◦ F&E-Dienstleistungen durch Betriebsangehörige oder durch ein unmittelbar oder mittelbar verbundenes Unternehmen sowie F&E-Dienstleistungen, die durch Familienmitglieder durchgeführt werden
Bitte beachten Sie, dass die Beauftragung des F&E-Dienstleisters erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen darf und schriftlich vorgenommen werden muss.

Wie oft erhält man eine Förderung?

• Je Antragsteller können innerhalb von 24 Monate max. drei Innovationsgutscheine bewilligt werden. Der Berechnungszeitraum bezieht sich auf den Zeitpunkt der Antragstellung.
 
• Unternehmen, die sich zu einem größeren Vorhaben zusammenschließen, können ihre Innovationsgutscheine kumulieren. Es können maximal 4 Innovationsgutscheine kumuliert werden. Dabei müssen alle beteiligten Unternehmen in den Innovationsprozess direkt eingebunden sein und die Verwertung der Produktinnovation anstreben. 


Unsere Leistungen

  • Beratung
  • Erstellung des Antrags inkl. Argumentation (Projektziel, Stand der Technik, 
    Technologische Innovation und Abgrenzung zum Stand der Technik. Abgrenzung zu vorherigen Anträgen, Entwicklungsansatz, Zielgruppe und Kundennutzen, Verwertung nach Projektabschluss, Notwendigkeit öffentlicher Hilfe
  • Digitale Einreichung
  • Check ob die Förderzusage der Antragstellung entspricht

Zeitplanung

Ab Beauftragung und Anlieferung der zu fördernden Angebote und weiteren benötigten Informationen ist die Fördergeld-Beantragung innerhalb weniger Wochen geplant. Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.

Allgemeines

Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei www.fördergeld.org/agb

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