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InnoInvest Thüringen — Förderprogramm für innovative Investitionen (KMU | Zuschuss)

InnoInvest Thüringen — Förderprogramm für innovative Investitionen (KMU | Zuschuss)

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InnoInvest unterstützt Innovations-, Digitalisierungs- und Wachstums-Investitionen in Thüringer KMU mit pauschalen Zuschüssen, die die Wettbewerbsfähigkeit stärken und finanzielle Risiken reduzieren. Bis 2029 stehen erhebliche Mittel zur Verfügung, um mehr Unternehmen zu erreichen und die Antragstellung zu vereinfachen. 

InnoInvest ist ein Förderprogramm des Freistaats Thüringen, umgesetzt über die Thüringer Aufbaubank (TAB), das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie wirtschaftsnahe oder kreativwirtschaftliche Freiberufler unterstützt. Ziel ist es, innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie begleitende Dienstleistungen zu fördern, um Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und Digitalisierung im Land zu stärken. (aufbaubank.de)

Wer wird gefördert?
➡️ KMU der gewerblichen Wirtschaft (z. B. Industrie, Handwerk, produktionsnahe Dienstleistungen, Handel, Gastgewerbe)
➡️ Wirtschaftsnahe und kreativwirtschaftliche Freie Berufe
➡️ Unternehmen mit tragfähigem, vollzeitigem Geschäftszweck
➡️ Investitionen müssen in Thüringen umgesetzt werden. (Thüringer Aufbaubank)

Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation zumindest auf Unternehmensebene führen, z. B.:

  • Einführung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren
  • Prozessinnovation und Effizienzsteigerung
  • Neue Geschäftsmodelle oder Organisationsstrukturen
  • Digitalisierung von Betriebsprozessen
  • Begleitende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung der Wirtschaftsgüter (aufbaubank.de)

Förderumfang & Höhe
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Pauschalbetrag). Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der förderfähigen Ausgaben:

  • 5.000 – 10.000 € → 2.500 € Zuschuss
  • 10.000 – 20.000 € → 5.000 €
  • 20.000 – 50.000 € → 10.000 €
  • 50.000 – 100.000 € → 20.000 €
  • 100.000 – 200.000 € → 40.000 €
  • 200.000 – 300.000 € → 60.000 €
  • 300.000 – 450.000 € → 90.000 €
  • 450.000 – 600.000 € → 120.000 €
  • 600.000 – 800.000 € → 160.000 €
  • 800.000 – 1.000.000 € → 200.000 € (hwk-suedthueringen.de)

👉 Förderfähige Investitionssumme insgesamt: 5.000 € bis 1.000.000 €.
👉 Maximaler Zuschuss: 200.000 €.
👉 Mindestinvestition: 5.000 €

Bedingungen & Anforderungen
✅ Antragstellung vor Projektbeginn – das Vorhaben darf erst nach Antragseingang starten.
✅ Projekt muss in der Regel innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden.
✅ Für jedes Wirtschaftsgut bzw. Dienstleistungsteilprojekt sind mindestens 3 Vergleichsangebote vorzulegen.
✅ Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens 5 Jahre im Thüringer Betrieb verbleiben (Zweckbindungsfrist).
✅ Förderung als De-minimis-Beihilfe – es gelten die entsprechenden EU-Höchstgrenzen. 

Unsere Leistungen

  • Klärung der Fördervoraussetzungen vorab
  • Abklärung benötigter Unterlagen
  • Anlegen eines Accounts
  • Fördergeldantrag
  • Einreichung des Antrages
  • Behörden-Kommunikation bei Fragen; Beschaffung ggf. weiterer Unterlagen

Wir gehen davon aus, dass 1 Thema/Projekt (kann aus mehreren Angeboten bestehen) mit dem Antrag eingereicht wird; gerne reichen wir weitere Themen ein; der damit verbundene Mehraufwand für die Fördergeld-Argumentation und Abwicklung würden wir nach Rücksprache mit Ihnen gesondert mit EUR 149/Std. veranschlagen

Die nach dem Projekt notwendige Erstellung eines Verwendungsnachweises ist NICHT im Preis vorhanden, da weder die Änderungen, die sich ggf. im Projektverlauf ergeben, bekannt sind, noch die Anzahl der einzureichenden Rechnungen und Buchungsnachweise feststeht. Den Aufwand dafür würden wir gesondert mit EUR 149/Std. veranschlagen.

Zeitplanung

Ab Beauftragung und Anlieferung des zu fördernden Angebotes ist die Antragstellung innerhalb weniger Tage geplant.
Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.
Projektstart sofort mit Förderzusage möglich.

Allgemeines

Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei
www.fördergeld.org/agb

 

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