Innovationsgutschein "Mittelstand trifft Start-ups" BW - neue Förderung seit 1/2026
Innovationsgutschein "Mittelstand trifft Start-ups" BW - neue Förderung seit 1/2026
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Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen mit Zuschüssen für die direkte Kooperation zwischen etablierten KMU und Start-ups:
✔ Ziel: Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands stärken durch Einsatz innovativer Produkte/Dienstleistungen von Start-ups.
✔ Gefördert wird der Kauf von Leistungen/Produkten bei einem Start-up (z. B. Technologie, Digitalisierung, Innovative Services).
✔ Förderhöhe: bis zu 20.000 € Zuschuss bei 50 % Fördersatz.
✔ Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz/Betrieb in BW (bis 250 Mitarbeitende, Umsatz/Bilanzgrenzen).
📌 Nutzen: Mittelstand kann Start-up-Lösungen direkt ins Unternehmen holen; Start-ups gewinnen erste Referenzen & Umsatz.
Ziel
Das Ziel des Innovationsgutscheins „Mittelstand trifft Start-ups“ ist die Incentivierung von etablierten Unternehmen, Kooperationen mit Start-ups im Rahmen von innovativen Vorhaben einzugehen.
Dies dient dem Zweck der Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen aus Baden-Württemberg durch den Zugang zu neuen Technologien und Lösungen von Start-ups.
Wer wird gefördert
Der Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ richtet sich an etablierte Unternehmen in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 250 Mitarbeiter (Vollzeit-äquivalente) und ein Vorjahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro.
Was wird gefördert
Gefördert werden ausschließlich Kosten, die dem etablierten Unternehmen von einem externen Start-up für verkaufte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen im Rahmen innovativer Vorhaben in Rechnung gestellt und vom etablierten Unternehmen gezahlt werden.
Für eine Kooperation zulässige Start-ups sind jünger als zehn Jahre, mit ihrer Technologie und/oder ihrem Geschäftsmodell innovativ und haben ein signifikantes Mitarbeitenden- und/oder Umsatzwachstums oder streben es an (Start-up Definition gemäß des Deutschen Startup Monitors des Deutschen Startup Verbandes).
Das als Kooperationspartner ausgewählte Start-up muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gegründet sein. Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gelten insbesondere Gewerbeanmeldung, Eintrag im Handelsregister, Meldung beim Finanzamt, o. Ä.
Die Start-ups, von denen Produkte gekauft oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, müssen nicht in Baden-Württemberg ansässig sein. Folglich können sowohl nationale als auch internationale Start-ups in Anspruch genommen werden.
Wie wird gefördert
Der Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ bezuschusst im Wege der Anteilsfinanzierung den Erwerb von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von kleinen und mittleren Unternehmen bei Start-ups mit maximal 20.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent für innovative Vorhaben der etablierten Unternehmen.
Unsere Leistungen
- Klärung der Fördervoraussetzuungen vorab
- Abklärung benötigter Unterlagen
- Anlegen eines Accounts
- Fördergeldantrag
- Einreichung des Antrags
- Behörden-Kommunikation bei Fragen; Beschaffung ggf. weiterer Unterlagen
Wir gehen davon aus, dass 1 Thema/Projekt (kann aus mehreren Angeboten bestehen) bei dem Antrag eingereicht wird; gerne reichen wir weitere Themen ein; der damit verbundene Mehraufwand für die Fördergeld-Argumentation und Abwicklung würden wir nach Rücksprache mit Ihnen gesondert mit EUR 149/Std. veranschlagen
Die nach dem Projekt notwendige Erstellung eines Verwendungsnachweises ist NICHT im Preis vorhanden, da weder die Änderungen, die sich ggf. im Projektverlauf ergeben, bekannt sind, noch die Anzahl der einzureichenden Rechnungen und Buchungsnachweise feststeht. Den Aufwand dafür würden wir gesondert mit EUR 149/Std. veranschlagen.
Zeitplanung
Ab Beauftragung und Anlieferung des zu fördernden Angebotes ist die Antragstellung innerhalb weniger Tage geplant.
Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen. Projektstart sofort mit Förderzusage möglich.
Allgemeines
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei
www.fördergeld.org/agb
