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Innovationsgutschein Start-up BW

Innovationsgutschein Start-up BW

Normaler Preis €1.980,00 EUR
Normaler Preis €2.200,00 EUR Verkaufspreis €1.980,00 EUR
Sale Ausverkauft

Das Land Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen mit Zuschüssen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Diese Projekte sollen dazu dienen, neue und innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu schaffen.

Das wird gefördert

  • Der Innovationsgutschein Start-up BW unterstützt junge Unternehmen (bis zu fünf Jahre nach ihrer Gründung) dabei, wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen und Projekte umzusetzen, die sich auf die Entwicklung besonders fortschrittlicher Ideen in zukunftsweisenden Bereichen konzentrieren. Das umfasst auch die Kosten für Materialien bei diesen innovativen Projekten.

  • Zuschuss bis EUR 20.000,--

  • Die Förderung deckt bis zu 50 % der Ausgaben. Sie deckt ausschließlich Kosten, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden (externe Leistungen).

  • Förderfähige Leistungen sind wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung neuer Produkte, Produktionsmethoden und Dienstleistungen. Dazu gehören Recherchen zu Technologien, Patenten oder Märkten, Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen, sowie Studien zur Herstellungstechnik. Außerdem werden auch umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt, wie zum Beispiel das Entwerfen und Konstruieren, Service-Engineering, der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit.

  • Unterstützt werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die darauf abzielen, innovative Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie bereit für den Markt oder die Produktion sind.



Voraussetzungen

  • Sitz in Baden-Württemberg
  • Gründung vor max. 5 Jahren
  • Sie arbeiten freiberuflich, führen ein gewerbliches Unternehmen oder planen eine Existenzgründung in Baden-Württemberg.

  • Ihr Unternehmen einschließlich aller Partner- und verbundener Unternehmen hat maximal 100 Mitarbeitende.
  • An Ihrem Unternehmen (einschließlich aller Partner- und verbundener Unternehmen) ist keine öffentliche Stelle zu 25 % oder mehr beteiligt.

  • Der Vorjahresumsatz oder die Vorjahresbilanzsumme Ihres Unternehmens, einschließlich aller Partner und verbundener Unternehmen, beläuft sich auf höchstens 20 Mio. Euro.

  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts

Mehrmalsförderung

  • Sofern Sie bereits einen Innovationsgutschein erhalten haben, muss das vorherige Vorhaben abgeschlossen sein

  • Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Innovationsgutschein gewährt werden, insgesamt maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW bzw. Start-Up BW.


Nachfolgendes wird NICHT gefördert

  • Auftragsentwicklungen (die reine Beauftragung eines Dienstleisters) wird durch die Innovationsgutscheine nicht gefördert. Gemeinsame Entwicklungsleistungen werden gefördert.

  • Eine wiederholte Vergabe von Innovationsgutscheinen ist nur möglich, sofern das beantragte Vorhaben / die Weiterentwicklung einen hohen Innovationsgrad aufweist

  • Institute und Unternehmen mit eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Unternehmensberatung (über 50 % des Geschäftsumsatzes) werden nicht anerkannt.

  • Das antragstellende Unternehmen darf in keiner Weise mit derFuE-Einrichtung in Verbindung stehen.

  • Klassische Unternehmensberatungen (z. B. Strategie- oder Organisationsberatung bzw. betriebswirtschaftliche Beratung) und –coachings

  • Beratungen, die darauf abzielen, öffentlicher Hilfen zu beziehen

  • Outsourcing von FuE-Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern verrichtet werden

  • branchenübliche Konstruktions- und Programmierdienstleistungen

  • Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen

  • Bachelor-, Master-, Promotions- und Habilitationsstudien sowie studentische Projekte im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildungseinheit (Seminar, Kurs, etc.)

  • Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software

  • betriebsinterner Aufwand, z. B. interne Personal-, Sach- und Reisekosten (Ausnahme: Materialkosten bei den Innovationsgutscheinen Hightech BW und Start-up BW)

  • Gebühren im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten
  • Aufwendungen für Vertrieb und Marketing

  • Eigenbelege und Aufrechnungen können nicht anerkannt werden


Unsere Leistungen

  • Klärung der Rahmenparameter vorab
  • Abklärung benötigter Unterlagen
  • Anlegen eines Accounts
  • Fördergeldantrag
  • Einreichung des Antrags
  • Behörden-Kommunikation bei Fragen; Beschaffung ggf. weiterer Unterlagen

Wir gehen davon aus, dass 1 Thema/Projekt (kann aus mehreren Angeboten bestehen) bei dem Antrag eingereicht wird; gerne reichen wir weitere Themen ein; der damit verbundene Mehraufwand für die Fördergeld-Argumentation und Abwicklung würden wir nach Rücksprache mit Ihnen gesondert mit EUR 149/Std. veranschlagen

Die nach dem Projekt notwendige Erstellung eines Verwendungsnachweises ist NICHT im Preis vorhanden, da weder die Änderungen die sich ggf. im Projektverlauf ergeben bekannt sind noch die Anzahl der einzureichenden Rechnungen und Buchungsnachweise feststeht. Den Aufwand dafür würden wir gesondert mit EUR 149/Std. veranschlagen.

Zeitplanung

Ab Beauftragung und Anlieferung des zu fördernden Angebotes ist die Antragstellung innerhalb weniger Tage geplant.
Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.
Projektstart sofort mit Förderzusage möglich.

Allgemeines

Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei
www.fördergeld.org/agb

 

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