Startup-Förderung BayTOU - Projektskizze
Startup-Förderung BayTOU - Projektskizze
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
Bayerisches Förderprogramm BayTOU Technologieorientierte Unternehmensgründungen
Das Programm BayTOU unterstützt Unternehmensgründer und junge Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen.
Es soll Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anregen und neugegründete Firmen unterstützen, um zur Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft beizutragen.
Das Programm steht Unternehmensgründern aus allen Technologiebranchen offen. Gefördert werden technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben, die darauf abzielen, die technologische Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken.
Die Gründer müssen als Ziel haben, ein neues Produkt, Verfahren oder eine neue technische Dienstleistung zu entwickeln, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen aufgrund der darin enthaltenen technischen Neuheit erwarten lässt.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Förderfähig sind u.a. FuE Personalkosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Auftragsforschung sowie Erlangung von Patenten.
Fördermittelgeber ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Weitere Details zum Förderumfang können Sie der aktuellen Richtlinie entnehmen oder gern im Gespräch mit uns erfahren.
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
2-phasiges Antrags- und Förderverfahren:
Phase A: Unterstützung bei der Erstellung der Projekt-Skizze
Zusammenarbeit bei der Erstellung der Projekt-Skizze
Der fachliche Input kommt vom Kunden
Der Input zur Einhaltung der Förderrichtlinien kommt von uns
Veranschlagung nach tatsächlichem Aufwand mit EUR 149/Std.
pro Projektskizzen-Antrag ca. 6 Std. á EUR 149,-- = ca. EUR 894,--
Phase B: Förderantrag (diese Leistungen sind NICHT enthalten)
Zusammenarbeit bei der Erstellung der Projekt-Antrags nach bewilligter Projekt-Skizze
Der fachliche Input kommt vom Kunden
Der Input zur Einhaltung der Förderrichtlinien kommt von uns
Unsere Leistungen:
- Abstimmungen mit Ihnen
- Wir lassen Ihnen eine Übersicht der benötigten Unterlagen zukommen;
- Erstellung des Fördergeldantrags (Einreichung, Digitalisierungsplan, Finanzierungsplan, etc.)
- Während der Beantragung: Kommunikation mit den Behörden, Beschaffung ggf. weiterer notwendiger Unterlagen
- Während der Förderung: Erstellung von Zwischenberichten und Auszahlungsanweisungen
- Nach der Förderung: Verwendungsnachweis inkl. Nachweise für die Umsetzung, Sachbericht
- Nach der Fördergeldauszahlung: Prüfung, ob die Fördergeldauszahlung der Fördergeldbeantragung entspricht
Für optimale Projektbegleitung gehen wir davon aus, dass Sie uns Unterlagen, die der Projektträger an Sie sendet, kurzfristig an uns weiterleiten
Die Dauer, die die Behörde für die Prüfung des Antrags benötigt, wird nicht von uns bestimmt: momentane Prüfungs- und Bewilligungszeit: wenige Monate
Nachfolgendes Mindest-Honorar ist auch dann fällig, wenn die Förderung widererwartend nicht zustande kommt, da dann der Digitalisierungsplan, Finanzierungsplan und Antrag bereits erstellt wurden
Unser Honorar für den Antrag (Phase B): 10% der Fördergeldantragssumme (bei Bewilligung) oder 5% (bei Ablehnung), mindestens jedoch EUR 2.980,--
Zeitplanung
Die Abstimmung der Projektskizze erfolgt innerhalb weniger Wochen
Nach bewilligter Projektskizze ist die Abstimmung und Einreichung des Förderantrages innerhalb weniger Wochen geplant
Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.
In der Förderlinie Konzeptvorhaben kann über einen Zeitraum von maximal 9 Monaten gefördert werden. Entwicklungsvorhaben werden in der Regel bis zu maximal 3 Jahre gefördert.
Allgemeines
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Zahlungsplan: Anzahlung mit Bestellung; Restzahlung nach Fördergeld-Zusage
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei www.fördergeld.org/agb
