Zu Produktinformationen springen
1 von 1

Startup-Förderung BayTOU - Projektskizze

Startup-Förderung BayTOU - Projektskizze

Normaler Preis €849,00 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €849,00 EUR
Sale Ausverkauft

Bayerisches Förderprogramm BayTOU Technologieorientierte Unternehmensgründungen


Das Programm BayTOU unterstützt Unternehmensgründer und junge Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen.
Es soll Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anregen und neugegründete Firmen unterstützen, um zur Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft beizutragen.

Das Programm steht Unternehmensgründern aus allen Technologiebranchen offen. Gefördert werden technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben, die darauf abzielen, die technologische Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken.

Die Gründer müssen als Ziel haben, ein neues Produkt, Verfahren oder eine neue technische Dienstleistung zu entwickeln, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen aufgrund der darin enthaltenen technischen Neuheit erwarten lässt.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Förderfähig sind u.a. FuE Personalkosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Auftragsforschung sowie Erlangung von Patenten.
Fördermittelgeber ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Weitere Details zum Förderumfang können Sie der aktuellen Richtlinie entnehmen oder gern im Gespräch mit uns erfahren.

Was wird gefördert?


Gefördert werden zwei Schwerpunkte:
• Durchführung eines experimentellen Entwicklungsvorhabens zur Erarbeitung eines tragfähigen technologischen Konzepts für die Unternehmensgründung (Konzeptvorhaben)
• Durchführung eines technologisch und wirtschaftlich risikobehafteten Entwicklungsvorhabens, welches im Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen steht (Entwicklungsvorhaben)

Es können folgende Kosten, die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen, gefördert werden:
• FuE Personalkosten
• Kosten für Instrumente und Ausrüstung
• Ausgaben für Auftragsforschung, technisches Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen
• Sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.)
• Ausgaben für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten im Sinn von Art. 28 Abs. 2 Buchst. a AGVO


Wer wird gefördert?

Technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
• mit einem bayerischen Technologiestandort oder Niederlassung,
• die seit weniger als sechs Jahren existieren und weniger als zehn Beschäftigte haben (Vollzeitäquivalente einschließlich Geschäftsleitung).
• Die Geschäftsführer müssen mindestens 50 % der Anteile am Unternehmen halten, über das für das Vorhaben notwendige Fachwissen verfügen und den größten Teil ihrer Arbeitszeit dem Gründungsvorhaben widmen.
• auch Unternehmen in der Gründungsphase können einen Förderantrag stellen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Gewährt wird eine auf einen Höchstbetrag begrenzte Anteilsfinanzierung am Vorhaben. Die Förderquote ist abhängig von der gewählten Förderlinie, sowie vom Innovationsgehalt und der Größe des Unternehmens.
Weitere Details finden Sie in der Richtlinie des Programms.

Die Förderung kann in zwei unterschiedlichen Förderlinien beantragt werden:

• Durchführung eines Konzeptvorhabens zur Erarbeitung eines tragfähigen technologischen Konzepts für die Unternehmensgründung. Hierbei ist die Förderung auf bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Kosten und maximal 26.000 € begrenzt. Gefördert wird über einen maximalen Zeitraum von 9 Monaten.

• Durchführung eines Entwicklungsvorhabens mit bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bei Softwareentwicklungen beträgt die maximale Fördersumme 150.000 €. Gefördert wird in der Regel über einen Zeitraum von 1 bis zu maximal 3 Jahren.
Die Förderung ist im Projektverlauf entsprechend der angefallenen förderfähigen Kosten in Teilsummen abzurufen. Neben regelmäßigen fachlichen Zwischenberichten sind Belege für die angefallenen förderfähigen Kosten einzureichen. Der Zuschuss wird nach fachlicher und finanztechnischer Prüfung vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausgezahlt.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?


Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
• Das Vorhaben muss sich durch ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Erfolgsrisiko sowie einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen.
• Das Vorhaben muss in wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt und verwertet werden.
• Der Einsatz ausreichender Eigen- bzw. Fremdmittel für die Finanzierung des Vorhabens muss nachgewiesen werden.
• Das Vorhaben darf nicht im Rahmen anderer Programme der Länder, des Bundes oder der EU gefördert werden.
• Das Vorhaben muss zum Ziel haben, ein neues Produkt, Verfahren oder eine technische Dienstleistung zu entwickeln. Diese muss deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen aufgrund der darin enthaltenen technologischen Neuheit erwarten lassen.
• Der Antragsteller muss ein beurteilungsreifes tragfähiges Konzept für seine Unternehmensgründung und für die Durchführung des Vorhabens vorlegen.

 


2-phasiges Antrags- und Förderverfahren:

Phase A:
 Unterstützung bei der Erstellung der Projekt-Skizze

Zusammenarbeit bei der Erstellung der Projekt-Skizze
Der fachliche Input kommt vom Kunden
Der Input zur Einhaltung der Förderrichtlinien kommt von uns
Veranschlagung nach tatsächlichem Aufwand mit EUR 149/Std.
pro Projektskizzen-Antrag ca. 6 Std. á EUR 149,-- = ca. EUR 894,--

Phase B: Förderantrag (diese Leistungen sind NICHT enthalten)

Zusammenarbeit bei der Erstellung der Projekt-Antrags nach bewilligter Projekt-Skizze
Der fachliche Input kommt vom Kunden
Der Input zur Einhaltung der Förderrichtlinien kommt von uns

Unsere Leistungen:
- Abstimmungen mit Ihnen
- Wir lassen Ihnen eine Übersicht der benötigten Unterlagen zukommen;
- Erstellung des Fördergeldantrags (Einreichung, Digitalisierungsplan, Finanzierungsplan, etc.)
- Während der Beantragung: Kommunikation mit den Behörden, Beschaffung ggf. weiterer notwendiger Unterlagen
- Während der Förderung: Erstellung von Zwischenberichten und Auszahlungsanweisungen
- Nach der Förderung: Verwendungsnachweis inkl. Nachweise für die Umsetzung, Sachbericht
- Nach der Fördergeldauszahlung: Prüfung, ob die Fördergeldauszahlung der Fördergeldbeantragung entspricht
Für optimale Projektbegleitung gehen wir davon aus, dass Sie uns Unterlagen, die der Projektträger an Sie sendet, kurzfristig an uns weiterleiten

Die Dauer, die die Behörde für die Prüfung des Antrags benötigt, wird nicht von uns bestimmt: momentane Prüfungs- und Bewilligungszeit: wenige Monate

Nachfolgendes Mindest-Honorar ist auch dann fällig, wenn die Förderung widererwartend nicht zustande kommt, da dann der Digitalisierungsplan, Finanzierungsplan und Antrag bereits erstellt wurden

Unser Honorar für den Antrag (Phase B): 10% der Fördergeldantragssumme (bei Bewilligung) oder 5% (bei Ablehnung), mindestens jedoch EUR 2.980,--


Zeitplanung
Die Abstimmung der Projektskizze erfolgt innerhalb weniger Wochen
Nach bewilligter Projektskizze ist die Abstimmung und Einreichung des Förderantrages innerhalb weniger Wochen geplant
Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.
In der Förderlinie Konzeptvorhaben kann über einen Zeitraum von maximal 9 Monaten gefördert werden. Entwicklungsvorhaben werden in der Regel bis zu maximal 3 Jahre gefördert.

Allgemeines

Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Zahlungsplan: Anzahlung mit Bestellung; Restzahlung nach Fördergeld-Zusage
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei www.fördergeld.org/agb

Vollständige Details anzeigen